Ergotherapie per Definition des DVE (Deutscher Verband Ergotherapie): Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Sie kommt bei Menschen jeden Alters mit motorisch-funktionellen, sensomotorisch-perzeptiven, neuro-psychologischen und/oder psychosozialen Störungen zum Einsatz.
Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind.
In der Ergotherapie geht es nicht um mechanische Wiederherstellung körperlicher, geistiger oder psychischer Funktionen, sondern darum, dass der Mensch die verschiedenen Rollen und die damit verbundenen Aufgaben in seinem Leben wieder bestmöglich einnehmen kann.
Das Erreichen von größtmöglicher Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und/oder Berufsleben ist das Ziel.
Die Ergotherapie ist ein Heilhilfsberuf deren Ausbildung gesetzlich geregelt, überprüft und geschützt ist. Daher wird sie von jeder gesetzlichen Krankenkasse anerkannt und die Kosten dafür übernommen.
In der Regel trifft dies auch für die privaten Krankenkassen zu.
Eine Verordnung für Ergotherapie kann von jedem zugelassenen Arzt ausgestellt werden.
Ergotherapie in der Pädiatrie wendet sich an Kinder vom Säuglings- bis ins Jugendalter, wenn ihre Entwicklung verzögert ist, sie in ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Behinderung bedroht oder betroffen sind. Die Ursachen sind z.B. angeborene oder früh erworbene Störungen des Bewegungsablaufes infolge von Hirnschädigungen oder Entwicklungsstörungen, Sinnesbehinderungen, Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung, Verhaltensauffälligkeiten, geistige Behinderungen …
Ziel der Therapie ist die größtmögliche Handlungskompetenz und Selbstständigkeit des Kindes.
In der Neurologie werden vor allem Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzungen, Querschnittslähmungen, Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose behandelt.
Diese weisen in der Regel sehr komplexe Störungsbilder auf. So müssen einzelne Behandlungsziele wie Verbesserung des Bewegungsablaufes, Selbstständigkeit im eigenen Lebensbereich, Erlernen von Ersatzfunktionen angestrebt werden.
Der Mensch hat stets das Grundbedürfnis unabhängig und selbstständig zu sein.
Dies gilt selbstverständlich auch im Alter.
Die ergotherapeutische Behandlung beinhaltet hier
Ergotherapie in der Orthopädie behandelt Patienten nach einer Erkrankung, Verletzung oder Operation des Bewegungsapparates.
Die ergotherapeutische Behandlung beinhaltet hier:
Ergotherapie in der Psychiatrie behandelt Patienten aller Altersstufen mit psychotischen, neurotischen und psychosomatischen Störungen sowie mit Suchterkrankungen. Dies sind z.B. psychische Störungen im Kinder- und Jugendalter, neurotische Störungen, Depressionen …
Ziel ist die Verbesserung, Entwicklung und der Erhalt von psychischen Grundleistungsfunktionen (Antrieb, Belastbarkeit…), die Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung, kognitive Funktionen, eigenständige Lebensführung und Grundarbeitsfähigkeit.